Legal Notice de
Rechtlicher Hinweis
Gültig ab dem 17. Januar 2025.
Geistiges Eigentum
- Alle Inhalte dieser Website (Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Quellcode) sind ausschließliches Eigentum von Shareworkernet oder seinen Partnern.
- Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung ohne schriftliche Genehmigung ist strengstens untersagt.
Inhaltsverantwortung
- Die Website ermöglicht es Nutzern, Anzeigen für die temporäre Personalüberlassung im Schweizer Baugewerbe zu schalten.
- SWN fungiert ausschließlich als Vermittlungsplattform und ist nicht an Verträgen zwischen Unternehmen oder Nutzern beteiligt.
- Nutzer sind allein verantwortlich für die Einhaltung der folgenden Bestimmungen in ihren Anzeigen:
- Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung (LSE, RS 823.11), insbesondere Artikel 12 für gewerbliche Personalüberlassung;
- Schweizer Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Sozialversicherung, Arbeitsschutz etc.).
Der Website-Inhaber haftet unter keinen Umständen für Schäden, die aus der Nutzung von Anzeigen oder der Personenüberlassung zwischen Nutzern entstehen.
Persönliche Daten / Datenschutz
- Alle erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Verwaltung und den Betrieb der Plattform verwendet.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie
Externe Links
- Die Website kann Links zu Websites Dritter enthalten. SWN ist nicht für deren Inhalte verantwortlich; die Links dienen lediglich Informationszwecken
Bedingungen für Anzeigen
- Alle veröffentlichten Anzeigen müssen korrekt und rechtmäßig sein.
- Nutzer bestätigen, dass sie über die erforderlichen Berechtigungen verfügen, um Personaldienstleistungen anzubieten oder zu veröffentlichen.
- Anzeigen dürfen keine Rechte Dritter (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) verletzen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese Website und ihr Impressum unterliegen schweizerischem Recht.
- Jegliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform sind vor den zuständigen Gerichten am Sitz von SWN auszutragen.
Wichtige Hinweise zur Personenleihe
- Die Plattform organisiert keine direkte Personalüberlassung.
- Artikel 12 der Schweizerischen Bundesgesetzgebung (LSE) gilt für gewerbliche und reguläre Personalüberlassung; die Nutzer müssen dieses Gesetz einhalten.
- Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt ausschließlich bei den Unternehmen und Nutzern, nicht bei der Plattform.
- Gelegentlicher Personalaustausch zwischen Unternehmen zu kurzfristigen oder nicht-gewerblichen Zwecken gilt nach
Schweizer Verwaltungspraxis grundsätzlich nicht als genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit.
Official references:
- SECO – Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih: https://www.seco.admin.ch/seco/fr/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/Private_Arbeitsvermittlung_und_Personalverleih.html?utm_source=chatgpt.com
- LSE (RS823.11) – Schweizer Bundesgesetz über Arbeitsdienstleistungen und Dienstleistungen: https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/1991/392_392_392/20260101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-1991-392_392_392-20260101-de-pdf-a.pdf
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